Bauantrag, Baurecht, Planung

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg

Als Architektin arbeite ich nahezu täglich mit der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Die LBO regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts alle Anforderungen, die bei einem Bauvorhaben zu beachten sind. Aber seit wann gibt es unsere Landesbauordnung und wie hat sie sich entwicklet?

Die Entwicklung der LBO Baden-Württemberg

Die erste Bauordnung für Baden-Württemberg wurde am 12. März 1964 verabschiedet und ist am 1. Januar 1965 in Kraft getreten. Das Gesetz löste die bisher geltende Württemberge Bauordnung aus dem Jahr 1910 und die Badische Landesbauordnung von 1907 ab. Im Laufe der Jahre hat die Landesbauornung eine Entwicklung durchgemacht, die eng mit den sozialen, wirtschaftlichen und politischen Veränderungen des Landes verbunden ist.

In den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg gab es einen starken Bedarf an Wohnraum und Infrastruktur. Die erste Landesbauordnung in Baden-Württemberg setzte den Grundstein für die Planung und den Bau von Wohngebäuden, Straßen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Die Regulierung konzentrierte sich darauf, die rasche Entwicklung zu lenken und dabei Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Mit den Jahrzehnten änderten sich die Prioritäten, und die LBO wurde mehrmals überarbeitet, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. In den 1970er Jahren wurde beispielsweise der Umweltschutz zu einem bedeutenden Anliegen, was zu neuen Vorschriften für Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit führte. In den 1990er Jahren standen Fragen der Barrierefreiheit und der nachhaltigen Stadtentwicklung im Vordergrund.

Der Beginn des 21. Jahrhunderts markierte einen weiteren Meilenstein – die Digitalisierung! Die Landesbauordnung wurde angepasst, um den Einsatz moderner Technologien in der Bauplanung und -ausführung zu ermöglichen. Dies umfasste die Einführung des digitalen Bauantrags.

Heute steht die Landesbauordnung in Baden-Württemberg ganz im Zeichen von Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Sie fördert innovative Bauprojekte, die den ökologischen Fußabdruck minimieren und die Lebensqualität verbessern. Die Geschichte der LBO spiegelt somit nicht nur den Fortschritt im Bauwesen wider, sondern auch die ständige Anpassung an die Herausforderungen einer sich verändernden Welt.

Welche Landesbauordnung gilt aktuell?

Die aktuelle Rechtsgrundlage bildet die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 8. August 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2010. (GBl. S. 357, ber. S. 416),
geändert durch Artikel 70 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 73),
geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2013 (GBl. S. 209),
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389),
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. November 2014 (GBl. S. 501),
geändert durch Artikel 30 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 103),
geändert durch Gesetz vom 21. November 2017 (GBl. S. 606)
und Artikel 3 des Gesetzes vom 21. November 2017 (GBl. S. 612),
geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2019 (GBl. S. 313),
geändert durch Artikel 27 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022 S. 1, 4),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. 2023 S. 26, 41),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juni 2023 (GBl. S. 170)