Im Laufe meiner langjährigen Tätigkeit als Architektin, nahmen Anträge auf Nutzungsänderung einen immer höheren Stellwert ein. Der Bedarf ist riesengroß und so hat sich dieses Tätigkeitsfeld langsam aber sicher zu meinem Spezialgebiet entwickelt.
Mein Ziel ist es, die Genehmigungsverfahren meiner Projekte effizient und durchdacht anzugehen und so eine möglichst schnelle, unkomplizierte Genehmigung beim Baurechtsamt zu erreichen.
Sie planen, vorhandenen Räumlichkeiten eine neue Nutzung zu geben? Unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.
Dann schreiben Sie mir, unkompliziert und unverbindlich!
Ich gebe Ihnen eine erste baurechtliche Einschätzung und ein verlässliches Honorarangebot.
IHRE VORTEILE
NUTZUNGSÄNDERUNG
Bei einer Nutzungsänderung handelt es sich um baurechtliches Vorhaben, das formell einem Bauantrag entspricht. Selbst wenn die geplante Veränderung keinerlei bauliche Maßnahmen erfordert und es sich um eine reine Nutzungsänderung, muss vom zuständigen Baurechtsamt eine Baugenehmigung erteilt werden.
Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen müssen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt werden. Auch wenn die Angebote der zahlreichen „Billig“portale verlockend sind, würde ich Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot machen und meine 25-jährige Erfahrung als Architektin auch in Ihr Projekt einbringen.
DIE WICHTIGSTEN FAKTOREN
PROJEKTE
IHR PROJEKT
Sie planen, einem bestehenden Gebäude oder vorhandenen Räumlichkeiten eine neue Nutzung zu geben – unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind?
Sie sind sich nicht sicher, welche Anforderungen gelten und ob Sie eine baurechtliche Genehmigung für Ihr Vorhaben benötigen?
Dann schreiben Sie mir, unkompliziert und unverbindlich!
Ich gebe Ihnen eine erste baurechtliche Einschätzung und ein verlässliches Honorarangebot.
Ich freue mich darauf, Sie und Ihr Projekt kennenzulernen!
BLOGBEITRÄGE ZUM THEMA
Die Voraussetzungen für eine Nutzungsänderung
- Die Festsetzungen der Landesbauordnung und der öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen immer eingehalten werden.
- Es muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfverfasser (z.B. Architekt) bestellt werden
- Die Nutzungsänderung muss vom zuständigen Baurechtsamt genehmigt werden
Punkt 2. und 3. entfallen bei verfahrensfreien Vorhaben nach LBO Baden-Württemberg §50.
Die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung
Wenn eine der oben genannten Voraussetzungen nicht verfüllt ist – insbesondere eine erforderliche baurechtliche Genehmigung nicht vorliegt – kann das unerfreuliche Folgen mit sich bringen. Im schlimmsten Fall kann das Einstellen der Nutzung von seiten der zuständige Behörde angeordnet werden. Die Nutzung kann erst dann wieder aufgenommen werden, wenn alle Unstimmigkeiten beseitigt sind. Im nachhinein geforderte bauliche Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen.
Wer eine neue Nutzung ohne die erforderliche Genehmigung aufnimm, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.