IHRE VORTEILE

PERSÖNLICH
Meine Bauherren begleite ich immer persönlich, stehe jederzeit für Fragen zur Verfügung und nehme ihnen Termine beim Baurechtsamt und Gespräche mit Fachplanern ab.
VERLÄSSLICH
Bei meinen Anträgen auf Nutzungsänderung arbeite ich immer nach Pauschalhonorar. So können Sie von Anfang an eine verlässliche Summe einplanen.
SCHNELL
Vom ersten Kontakt über meine Homepage bis zum fertig ausgearbeiteten und eingereichten Bauantrag vergehen in der Regel nur 3-4 Wochen.

DIE WICHTIGSTEN FAKTOREN

BRANDSCHUTZ
Rettungswege, Notausgänge, Aufstellflächen für die Feuerwehr … jedes Projekt hat Anforderungen an den Brandschutz, die zwingend eingehalten werden müssen.
STELLPLÄTZE
Die LBO sieht für jede Nutzung eine bestimmte Anzahl an Kfz- und Fahrradstellplätzen vor, die beim Antrag auf dem Grundstück nachgewiesen werden müssen.
BARRIEREFREIHEIT
Behinderten-WC, barrierefreie Zugänge, Türbreiten ... die LBO sieht eine Barrierefreiheit für jedes Objekt vor. In Ausnahmen kann eine Befreiung erteilt werden.

PROJEKTE

Pop-up-Bibliothek in Stuttgart

Aus einem Laden der Caritas (Carla) wird die Pop-up-Bibliothek Obertürkheim der Stadt Stuttgart.

Ché Libreria & Café in Stuttgart

Aus einem Laden im Stuttgarter Heusteigviertel wird ein Café und Treffpunkt für Künstler.

Wohnung in Ludwigsburg

Aus einer ehemaligen Werkstatt in einem Haus von 1917 wird eine Wohnung im Loftstil.

Kraftmacherei in Ludwigsburg

Aus ehemaligen Büroräumen wird ein Studio für Selbstverteidigung, Kampfsport und Functional Training.

PURE Fitness in Ludwigsburg

Aus einer Videothek im EG wird ein Fitnessstudio, das an das bestehende Fitnesstusio im OG angegliedert wird.

PURE Fitness in Tammerfeld

Aus einer ehemaligen KFZ Werkstatt wird ein sehr schönes 3.000 qm großes Fitnessstudio mit Spa.

IHR PROJEKT

Sie planen, einem bestehenden Gebäude oder vorhandenen Räumlichkeiten eine neue Nutzung zu geben – unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind?

Sie sind sich nicht sicher, welche Anforderungen gelten und ob Sie eine baurechtliche Genehmigung für Ihr Vorhaben benötigen?

Dann schreiben Sie mir, unkompliziert und unverbindlich!
Ich gebe Ihnen eine erste baurechtliche Einschätzung und ein verlässliches Honorarangebot.

Ich freue mich darauf, Sie und Ihr Projekt kennenzulernen!

BLOGBEITRÄGE ZUM THEMA

Die Voraussetzungen für eine Nutzungsänderung

  1. Die Festsetzungen der Landesbauordnung und der öffentlich-rechtlichen Vorschriften müssen immer eingehalten werden.
  2. Es muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfverfasser (z.B. Architekt) bestellt werden
  3. Die Nutzungsänderung muss vom zuständigen Baurechtsamt genehmigt werden

Punkt 2. und 3. entfallen bei verfahrensfreien Vorhaben nach LBO Baden-Württemberg §50.

Die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung

Wenn eine der oben genannten Voraussetzungen nicht verfüllt ist – insbesondere eine erforderliche baurechtliche Genehmigung nicht vorliegt – kann das unerfreuliche Folgen mit sich bringen. Im schlimmsten Fall kann das Einstellen der Nutzung von seiten der zuständige Behörde angeordnet werden. Die Nutzung kann erst dann wieder aufgenommen werden, wenn alle Unstimmigkeiten beseitigt sind. Im nachhinein geforderte bauliche Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen.

Wer eine neue Nutzung ohne die erforderliche Genehmigung aufnimm, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.